Du möchtest Mitglied werden?
Es gibt folgende Arten der Mitgliedschaft
1. Vollmitglied (ordentliches Mitglied)
Die Vollmitgliedschaft berechtigt
- Wahlen und Abstimmungen
- zur Teilnahme an der gesamten Vereinstätigkeit wie Mitgliedertreffen, Workshops, Projekte, Studienreisen oder Meisterschaften
- zur Nutzung der vom Verein zur Verfügung gestellten Infrastruktur (z.B. Homepage, Cloud, Rezeptdatei, Partnerangeboten, uvm.)
- Trainingsgerät und -material
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 100,- pro Kalenderjahr (Stand: ab Jänner 2026) und ist im Voraus zu entrichten.
2. Fördermitglied (außerordentliches Mitglied)
Du willst die BuGA fördern und unterstützen? In Kürze werden wir hier die Details dazu bekannt geben.
Beginn und Ende der ordentlichen Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt am Tag deines Antrages. Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 100,- pro Kalenderjahr und wird nach einer kurzen Bearbeitungszeit mittels SEPA Lastschriftverfahren von deinem Konto abgebucht.
Vom 1. August bis 31. Dezember (Stichtag: Einlagen des Antrages bei uns) wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag von € 65,- eingehoben. Ab Jänner des Folgejahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichen. Auch hier nutzen wir das SEPA Lastschriftverfahren. Du bekommst natürlich eine schriftliche Information über die bevorstehende Transaktion. Weitere Informationen dazu findest du im "Antrag auf Mitgliedschaft". Die Vollmitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Eine Kündigung ist jederzeit ohne Fristen möglich. Bezahlte Mitgliedsbeiträge verbleiben bei der BuGA und werden nicht rückerstattet.
Vom 1. August bis 31. Dezember (Stichtag: Einlagen des Antrages bei uns) wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag von € 65,- eingehoben. Ab Jänner des Folgejahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichen. Auch hier nutzen wir das SEPA Lastschriftverfahren. Du bekommst natürlich eine schriftliche Information über die bevorstehende Transaktion. Weitere Informationen dazu findest du im "Antrag auf Mitgliedschaft". Die Vollmitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Eine Kündigung ist jederzeit ohne Fristen möglich. Bezahlte Mitgliedsbeiträge verbleiben bei der BuGA und werden nicht rückerstattet.
Wer dabei sein möchte, ist herzlich eingeladen!
Bitte deinen >Mitgliedsantrag< ausfüllen und per Mail an